Allgemeine Geschäftsbedingungen der music’n’motion

Geltungsbereich: Tanzbetrieb

 

Anmeldung

 

Zahlungsarten

  • Die Kurskosten werden bei der Ausschreibung bekannt gegeben.
  • Die Zahlung erfolgt entweder bar bei Kursbeginn oder durch Überweisung im Voraus auf das Zürcher Kantonalbank (ZKB) Konto 1100-0637.531, IBAN CH96 0070 0110 0006 3753 1, lautend auf es-design gmbh, Rütistrasse 15, 8165 Schöfflisdorf

 

Versicherung

  • Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmenden. Jegliche Haftung für entstandene Schäden ist ausgeschlossen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Kursleitung nicht haftbar gemacht werden.

 

Organisation

  • Zu wenige Anmeldungen oder besondere Ereignisse können Angebote annullieren, verschieben oder umwandeln. Vorauszahlungen werden anteilsmässig zurückgezahlt.
  • In Notfällen kann der Instruktor durch anderes qualifiziertes Personal ersetzt werden.
  • Bei Kursausfall durch den Instruktor werden die nicht abgehaltenen Lektionen am Ende des regulären Kurses angehängt.
  • Lektionen, die wegen Krankheit oder Unfall verpasst wurden, werden unter Vorlage des Arztzeugnisses als Gutschrift auf den Folgekurs übertragen.
  • Über Gutschriften oder Rückzahlung bei längeren Absenzen wie berufliche Weiterbildung, längere Auslandsaufenthalte etc. entscheidet die Kursleitung von Fall zu Fall.
  • Absenzen min. 72 Stunden vor Kursbeginn melden, damit bei kleinen Klassen die Lektionen verschoben werden können.

 

Annullierung

  • Die Kursdauer beträgt üblicherweise 10 Lektionen zu 75 bis 90 Minuten und verlängert sich um weitere 10 Lektionen falls nicht min. 4 Wochen im Voraus schriftlich auf den Fortsetzungskurs verzichtet wird. Bei verspäteter Annullierung oder Annullierung ohne triftigen Grund sind die folgenden Beträge fällig:
    – bis 14 Tage vor Kursbeginn: 20% der Kurskosten
    – bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten
    – ab Kursbeginn: 100% der Kurskosten
    – bei Nichterscheinen: 100% der Kurskosten

 

Ausschluss

  • Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d. h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes:
    – Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes
    – Schwerwiegende Fälle (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.)

Programm und Preisänderungen

  • Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bleiben vorbehalten.

 

Januar 2015